Führerschein mit 17, begleitendes Fahren
- Anmeldung ab sechzehneinhalb Jahren nur mit Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten möglich.
- Bei der Anmeldung werden Deine Begleiter festgelegt, die Anzahl ist nicht limitiert. Die Begleiter müssen ebenfalls schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.
- Ausbildung wie in [Theorie] und [Praxis] beschrieben.Frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden.Nach Bestehen Deiner Prüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.Ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweijährige Probezeit !Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland !Sobald Du 18 geworden bist, wird Deine Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis (Klasse B) automatisch umgewandelt.
Die besonderen Auflagen für den FührerscheinBei Verstoss gegen die Auflagen (siehe auch unten) erfolgt der Widerruf der Fahrerlaubnis. Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar gemäß § 2a Abs. 2 StVG erforderlich.mit 17
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens dreißig Jahre alte Begleitperson mitfahren.
- Diese muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein und darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 3 Punkte in Flensburg besitzen.
- Die Begleitperson hat ihren Führerschein mitzuführen.
- Für beide (Fahrer & Begleitperson) gelten die 0,5 Promille Grenze und dürfen nicht unter dem Einfluß von Drogen und/oder Medikamenten stehen.
- Für die Begleitperson wird die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.
- Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll vielmehr als Dein Berater mitfahren.